ICAO Language Proficiency Check Level 4 ab sofort in EDDP Leipzig
Der nach ICAO erforderliche Sprachtest kann seit Juni 2010 in Leipzig abgelegt werden. Durch Ernennungsurkunde des Luftfahrt-Bundesamtes, D-LT-0105, wurde Prof. Dr. Martin Maslaton als anerkannte Stelle im Sinne von § 125a LuftPersV zum Beliehenen ernannt.
Durch Bekanntmachung vom 24.09.2008 wurde die Verordnung zur Einführung von Nachweisen von Sprachkenntnissen für Luftfahrer rechtsverbindlich. Umgesetzt wird damit die entsprechende ICAO-Richtlinie. Der betroffene Personenkreis sind Inhaber von Lizenzen zum Führen von Flugzeugen/Hubschraubern und Luftschiffen (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 – 3 LuftVG). Das Verfahren zur Feststellung der Sprachkenntnisse lässt die Prüfung bei einer dafür anerkannten Stelle zu. Die Prüfung besteht aus einem Hörverständnistest (Multiple Choice) sowie aus einem Gespräch zu einem vorgelegten Bild, das Gegenstände aus dem Bereich der Luftfahrt zeigt.
Nach Bestehen der Prüfung wird durch die anerkennende Stelle eine Bescheinigung zur Vorlage bei der nach § 22 LuftVZO zuständigen Stelle zum erstmaligen Eintrag einer Sprachstufe in die Lizenz für Luftfahrer ausgestellt auf der Grundlage eines ebenfalls durch den Prüfer erstellten Prüfungsprotokolls.
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„Anmeldeformular”
Achtung! Vergessen Sie bitte nicht, die vorläufige Bescheinigung LBA dem Anmeldeformular beizufügen.
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„Verordnung zur Einführung von Nachweisen von Sprachkenntnissen für Luftfahrer”
vom 12.09.2008